Siedlungsabfall

Ein Containerfritze-Gedicht

Siedlungsabfall – ein Gedicht

 

Abfall aus privatem Hause und den Industrien,

also alles außer Restmüll oder Batterien,

zählen zum Siedlungsabfall und jetzt kommt’s darauf an,

ob der Hausmüll vom Gewerbe getrennt werden kann.

Den Unterschied macht der Name des Behälters aus,

Im Wechselbehälter muss der Hausmüll beispielsweise raus.

Du liebst es auch wie wir, Dein Wissen stets noch zu erweitern?

Dann scrolle durch oder sprich gern’ mit unseren Mitarbeitern!

Containerfritze - Containerdienst Berlin. Abfälle entsorgen & Baustoffe kaufen

Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.