Asbest entsorgen Berlin – Kosten, Ablauf, Beratung. Asbest Container mieten in deiner Nähe.

Asbest wurde aufgrund vieler positiver Eigenschaften jahrzehntelang in großen Mengen verbaut. Angesichts seiner krebserregenden Eigenschaften ist die Herstellung seit 1993 in Deutschland verboten. Das solltest Du bei der Entsorgung beachten!

Asbest wurde aufgrund vieler positiver Eigenschaften vor allem im Bauwesen jahrzehntelang in großen Mengen verwendet. Es erwies sich als äußerst robust, elastisch, langlebig sowie hitze- und säurebeständig. Angesichts seiner krebserregenden Eigenschaften ist die Herstellung, das Inverkehrbringen sowie die Verwendung von Asbest seit dem 31. Oktober 1993 in Deutschland verboten. Dennoch begegnen uns im Alltag immer noch viele langlebige Asbestprodukte. Zu den weithin bekannten Anwendungsgebieten gehören Dach- und Fassadenplatten sowie Brandschutzisolierungen. Weniger bekannt ist die Verwendung in Bodenfliesen inklusive Fliesenkleber, Spachtelmasse, Gips oder Putz. Die Verwendung des krebserregenden Baustoffs ist für einen Laien quasi nicht ersichtlich. Hausbesitzer, insbesondere Bauunternehmer, müssen daher bei Renovierungs- oder Abrissarbeiten einiges beachten, um sich und andere nicht zu gefährden. Das Entsorgen von Asbest in Berlin – vor allem die fachgerechte Asbestentsorgung – ist gesundheitsgefährdend und unterliegt daher strengen Vorschriften.

Der Containerfritze erklärt Dir, was Dich die Entsorgung von Asbest kostet, wie die Asbestentsorgung abläuft, wie Asbest fachgerecht demontiert und entsorgt wird, wo Asbest vorkommt, woraus Asbest besteht, warum Asbest so gesundheitsgefährdend ist, wie Asbest vernichtet wird, welche Vorschriften Du beachten musst, wenn Du Asbest selbst entsorgen willst und warum Asbest fachgerecht entsorgt werden muss.

Asbest entsorgen Berlin
jetzt beim Containerfritze

AVV-Nr.: 17 06 05*
Was darf rein?
Asbestzement, asbesthaltiger Putz, Betoneternit, Blumenkästen aus Eternit, Fliesenkleber, Spritzasbest, Venyl-Asbest-Fliesen
Was darf nicht rein?
Altglas, Altholz, Altmetall, Bauschutt, Dachpappe, Kunststoffe
AVV-Nr.: 17 06 01*
Was darf rein?
asbesthaltige Dämmstoffe, Dämmmaterial aus Asbest, Nachtspeicheröfen mit Asbestdämmung
Was darf nicht rein?
Bauschutt, Baumischabfall, Altglas, Altholz, Kunststoffe, Altmetall
AVV-Nr.: 17 06 05*
Was darf rein?
Asbestplatten, Asbestfaserplatten, Eternitplatten, Wellasbestplatten, Welleternitplatten
Was darf nicht rein?
Bauschutt, Baumischabfälle, Altglas, Altholz, Altmetalle, Kunststoffe
AVV-Nr.: 17 09 04
Was darf rein?
mineralische Abfälle, wie Ziegel, Fliesen, Beton, Steine, nicht-mineralische Abfälle, wie Altmetalle, Altglas, Altholz, Kunststoffe
Was darf nicht rein?
Schadstoffbelastete Abfälle, wie Asbest, Dachpappe, Glaswolle
Was darf rein?
Keramik, Fliesen, Naturstein, Mauerwerk, Mörtel, Zement, Ziegelsteine, Dachziegel, Fliesenkleber
Was darf nicht rein?
nichtmineralische Bauabfälle, Altglas, Altholz, Altmetalle, Kunststoffe
AVV-Nr.: 20 03 01
Was darf rein?
Papier, Pappe, Kartonagen, Verbundmaterialien, Textilien, Kunststoffabfälle, Ungefährliche Produktionsabfälle, Gummiabfälle, Holz A1 – A3, Styroporabfälle (ungefährlich), Kork, Geringe Mengen Glas und Metall
Was darf nicht rein?
Gefährliche Abfälle wie Sondermüll, Hausmüll wie Kaffeefilter oder Besenabfall, Organischer Müll, Mineralische Abfälle wie Erde oder Baustoffe, Scharfes Glas oder Spritzen, Benutzte Hygieneprodukte, Krankenhausabfälle, Flüssiger Müll wie Fette oder Öle

Was kostet mich die
Entsorgung von Asbest in Berlin?

Die Kosten einer Entsorgung können stark variieren und hängen in erster Linie von der Abfallmenge ab. Zunächst muss die Containerart- und Größe für den Abfall gewählt werden. Kann der Container nur auf einer öffentlichen Straße abgestellt werden, müssen dafür besondere Genehmigungen eingeholt werden, die mit einer Gebühr einhergehen. Dann kommen möglicherweise weitere Kosten, wie die Demontage der Asbestteile und die Entsorgungskosten der Deponie hinzu. Gegebenenfalls muss auch eine andere Unterkunft für den Sanierungszeitraum gefunden werden, da die Wohnräume zum Zeitpunkt der Bauarbeiten nicht bewohnbar sind.

Asbest entsorgen Berlin Kosten Entsorgung

Ablauf

Asbest entsorgen in Berlin

Nachdem Dir eine Analyse Deines Baumaterials oder der Raumluft bestätigt hat, dass Dein Dach oder Deine Fassade mit asbestbelastetem Material gebaut wurde, gehst Du an die Asbestsanierung. Diese solltest Du aber nicht selbst durchführen, da sie einerseits gesundheitsgefährdend ist – sofern Du keine geeignete Schutzkleidung trägst – und andererseits profunde Kenntnisse erfordert. Daher solltest Du Dein Anliegen in professionelle Hände legen und nicht selbst Hand anlegen.

Der Containerfritze offeriert Dir mehrere Möglichkeiten, Dein Asbest zu entsorgen. Hast Du nur geringe Mengen Asbest zu entsorgen, bis etwa 1 Kubikmeter, reicht eine Big Bag. Musst Du ein Asbest Dach entsorgen resp. vor allem Asebstplatten, empfehlen wir Dir die Plattenbag. Ab 3 Kubikmetern asbesthaltiger Baustoffe lohnt sich ein Absetzcontainer. Wird es mehr als 15 Kubikmeter, bieten wir Dir einen Abrollcontainer an. Die Container werden mit passenden Mulden Bags bereitgestellt.

Gib nun Deine Postleitzahl ein, um zu prüfen, ob wir unseren Service auch in Deiner Region anbieten. Wähle jetzt die passende Containergröße, gib den Stellplatz an und entscheide Dich, ob Du eine Abdeckung für den Container benötigst. Lass Dir ein individuelles Angebot erstellen. Nachdem Du es geprüft und angenommen hast, kommt der Containerfritze zum vereinbarten Termin, stellt den Container ab und holt ihn nach der Befüllung wieder ab.

Was ist Asbest und woraus besteht es?

Das Wort Asbest stammt aus dem Griechischen und heißt so viel wie unzerstörbar. Als Asbest wird eine Gruppe von Silikatmineralien bezeichnet, die in der Natur vorkommen und faserartige Strukturen bilden. Aufgrund dieser Eigenschaft wurde früher Asbest mitunter auch als Bergflachs bezeichnet. Einige der Fasern sind weiß, andere bläulich oder grünlich. Aufgrund seiner hervorragenden Eigenschaften war Asbest ein begehrter Werkstoff, der vielseitig eingesetzt wurde. Die Fasern besitzen eine hohe mechanische Festigkeit. Sie sind hitzebeständig, unempfindlich gegen die meisten Säuren und Laugen, dämmen die Wärme und lassen sich gut verarbeiten. Asbest wurde zu einer Reihe von Produkten verarbeitet, etwa Asbestdämmung, Asbestplatten, Asbest-Schutzkleidung, Asbest-Filter und noch viele weitere Produkte.

Asbest entsorgen Berlin Was ist denn Asbest

Asbest wurde in einem weitaus größerem Umfang verarbeitet, als es viele Menschen für möglich halten. Selbst in der Gegenwart, Jahrzehnte nachdem der Einsatz des Minerals gestoppt wurde, ist Asbestentsorgung noch immer ein Thema und wird es auf absehbare Zeit auch bleiben. Das liegt an der Langlebigkeit und dem breiten Einsatzgebiet des Materials. In den siebziger Jahren war in mehr als 3.000 in Deutschland hergestellten Produkten Asbest enthalten, vom Asbestdach über Asbestplatten bis hin zur Asbestdämmung.

Vorkommen von Asbest

Asbest gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten, einmal mit schwach gebundenen Fasern und mit fest gebundenen Fasern. Demnach ist ihr Vorkommen in den verschiedensten Materialien zu finden. Am häufigsten wurde Asbest in Fußbodenbelägen, Wand- und Dachverkleidungen, Estrichen, Dämmstoffen und Elektrogeräten verwendet.

Schwach gebundener Asbest

Schwach gebundener Asbest ist die gefährlichere Variante, da bei einer Demontage bereits kleinste Fasern freigesetzt werden können. Dieser kommt vor allem vor:

  • in Spritzasbest
  • in Leichtbauplatten wie Wand- und Deckenplatten
  • in asbesthaltigem Putz
  • bei Elektrogeräten wie Heizkessel, Heizkörper und Nachtspeicheröfen
  • zur Auskleidung von elektronischen Geräten wie Toaster, Bügeleisen und Haartrockner
  • als Asbestzement in Gartenmöbeln und Blumenkästen

Fest gebundene Asbestfasern

Fest gebundene Asbestfasern sind weniger gefährlich und können sich erst freisetzen, wenn sie geschliffen, gebohrt oder gesägt werden. Diese Variante ist vor allem in folgenden Materialien zu finden:

  • in Eternitplatten
  • in Dachplatten und Wellasbestplatten
  • in Kabelkanälen
  • in Tischtennisplatten
  • in Rohren
  • in Bodenbelägen wie den Vinyl-Asbest-Fliesen
  • in Bodenklebern

Achtung!

Warum ist Asbest so gefährlich?

Die Herstellung und Verwendung von Asbest ist in Deutschland seit 1993 verboten. Im Jahr 1999 erließ die EU eine Verordnung, die alle Mitgliedsländer dazu verpflichtete, bis 2004 die Verwendung aller asbesthaltigen Produkte einzustellen. Der Grund für diese Verbote ist der nachgewiesene Umstand, dass Asbest extrem gefährlich für die Gesundheit ist. Eine erste Auswirkung, die Asbestose, eine Form der Staublunge, wurde bereits um 1900 entdeckt. Im Jahre 1943 wurde Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastung offiziell als Berufskrankheit anerkannt. Seit 1970 gelten Asbestfasern als krebserzeugend. Als erstes Produkt wurde Spritzasbest 1969 in der DDR und 1979 in der Bundesrepublik verboten.

Asbest ist deshalb so gefährlich, weil bereits wenige Fasern des Minerals in der Raumluft das Krebsrisiko erhöhen. Der Schaden überwiegt den Nutzen um ein Vielfaches.

Bauteile, die Asbest enthalten, setzen die Fasern kontinuierlich frei. Bis jetzt konnte noch kein Verfahren gefunden werden, das die Gefahr für die Gesundheit beseitigt. Aufgrund dieser Gefahren ist eine Wiederverwendung von asbesthaltigen Bauteilen ausgeschlossen.

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Vorschriften für das Arbeiten mit Asbest

Die Entscheidung 2001/573/EG stuft asbesthaltige Abfälle als gefährlich ein. Dies gilt auch für ältere Baustoffe, bei denen der Asbest fest an ein Bindemittel wie Asbestzement gebunden ist. Diese Einstufung basiert nur auf potenziellen Risiken, nicht auf den tatsächlichen Risiken beim Entsorgen und der Fasergewinnung. Die potenziellen Risiken sind als „krebserzeugend“ H7 gekennzeichnet (Anhang III der Richtlinie 2008/98/EG). Damit sind alle asbesthaltigen Abfälle des europäischen Abfallverzeichnisses gefährliche Abfälle, die besonderen Transport- und Entsorgungsvorschriften unterliegen. Die private Entsorgung asbesthaltiger Abfälle unterliegt in Deutschland bundesrechtlichen Vorschriften, die abweichen können. Die LAGA-Arbeitsgruppe hat einen regelmäßig aktualisierten Umsetzungsleitfaden veröffentlicht (M23-Mitteilung).

Die wichtigsten Vorschriften sind:

Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Technische Regel Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) – Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Neufassung in Bearbeitung).

VDI 6022 Blatt 3 Hinweise zur Probenahme und zum Nachweis von Asbestverdacht in Bauteilen.

Alle weiteren Vorschriften und Verordnungen basieren auf dem EU-weiten Verwendungsverbot für Asbest (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Dies gilt für alle potenziellen Akteure – einschließlich derjenigen, die mit dem Asbest entsorgen zu tun haben.

Woran erkennst Du Asbest?

Für Laien besteht keine Möglichkeit, festzustellen ob und welchem Umfang in einem Gebäude Asbest verbaut wurde. Weder an Farbe noch an Geruch kann das eindeutig erkannt werden. Du kannst jedoch ein Testkit anfordern und Proben nehmen. Diese werden in ein Prüflabor eingeschickt und analysiert. Erst dadurch kann zweifelsfrei festgestellt werden, ob eine Belastung mit Asbest vorliegt.

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Wie muss Asbest entsorgt werden?

Asbesthaltige Teile, Dachplatten und Bodenbeläge müssen fachgerecht nach den Vorschriften des TRGS-519 demontiert und entsorgt werden. Dafür ist ein professionelles Unternehmen zu beauftragen, dass zertifiziert ist, Sanierungs- und Entsorgungsarbeiten mit Asbest durchführen zu können. Arbeiter oder andere unbeteiligte Personen dürfen dabei nicht in Gefahr gebracht werden und müssen jederzeit spezielle Schutzanzüge sowie eine angemessene Atemmaske tragen.

Achtung!

Warum muss Asbest
fachgerecht entsorgt werden?

Asbest entsorgen Berlin Asbest vernichten

Die krebserregenden Fasern im Asbest können sich bei der Demontage lösen und über die Luft in die Atemwege gelangen. Hier setzen sich die kleinen Staubpartikel ab und richten enorme Schäden an, die teilweise erst Jahre später spürbar sind. Die häufigste Erkrankung nach dem Kontakt mit Asbest ist die Staublungenkrankheit Asbestose, die mit Atemnot, Lungenfunktionsstörungen und in vielen Fällen auch mit Lungenkrebs einhergeht.

Nachdem Asbest als krebserregend eingestuft wurde, erließ die Gefahrstoffverordnung mit der technischen Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS-519) besondere Regeln für die Herstellung und Verwendung im Umgang mit Asbest. Dabei dürfen Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten nur von qualifizierten Fachkräften und unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden. Auch bei der Entsorgung von asbesthaltigen Materialien gibt es Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen.

Wie wird Asbest vernichtet?

Für den Verbraucher endet das Problem der Asbestentsorgung, wenn er die Abfälle entweder selbst beim SOLA abgeben oder der Containerfritze die bereitgestellten Behälter abgeholt hat. Das löst aber noch immer nicht die Frage, wie das gefährliche Material unschädlich gemacht wird. Zur Vernichtung kommen mehrere Verfahren zum Einsatz. Richtig erfolgreich ist keines der Verfahren.

Tempern

Beim Tempern wird den Asbestfasern das Kristallwasser entzogen. Dadurch sollen sie unschädlich werden. In der Praxis konnte das Tempern seine Wirksamkeit aber bislang nicht unter Beweis stellen.

Mechanische Zerkleinerung

Die Asbestfasern werden in speziellen Mühlen so klein gemahlen, dass sie keine Gefahr mehr darstellen. Das Verfahren hat den Nachteil, dass es nur bei reinem Asbest funktioniert. Bei Materialgemischen, die den größten Teil der in der Praxis eingesetzten Werkstoffe darstellen, ist eine Zerkleinerung nicht möglich.

Chemische Methoden

Bei diesem Verfahren werden die Asbestfasern mit Fluorwasserstoffsäure (Flusssäure) behandelt, um sie aufzulösen. Auch diese Methode versagt bei Materialgemischen. Außerdem ist Flusssäure sehr aggressiv und extrem umweltschädlich.

Einbindung

Asbestabfälle werden bei diesem Verfahren ähnlich wie Atommüll behandelt. Der Asbest wird in ein Bindemittel (beispielsweise Zement) eingearbeitet und die Mischung in Fässer gegossen. Die Fässer werden in Bergwerken gelagert oder kommen auf spezielle Deponien, auf denen sie so versiegelt werden, dass sie nicht mehr mit der Umwelt in Kontakt kommen.

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Asbestsanierung und Demontage von Asbest

Dachplatten und andere Sanierungsabfälle müssen im Ganzen abgebaut werden und dürfen bei der Demontage nicht zerbrochen, geworfen, gekippt oder geschüttet werden. Weiterhin müssen die asbesthaltigen Materialien zunächst feucht gelagert werden und dürfen auf der Baustelle nicht umgefüllt werden. Anschließend werden sie in staubdichte Gewebesäcke, den sogenannten Big Bags, verpackt und in die Container verladen. Weiterhin müssen asbesthaltige Abfälle als gefährlich gekennzeichnet werden und vom Containerfritze auf speziellen Sonderdeponien entsorgt werden.

Asbest entsorgen Berlin Asbestsanierung

Was tun?

Kann ich Asbest selbst entsorgen?

Handelt es sich um Kleinstmengen, können sich sowohl Privatpersonen als auch Gewerbetreibende selbst um die Asbestentsorgung kümmern. Die Asbestentsorgung ist allerdings nur in besonderen Annahmestellen möglich. Der Schadstoff darf keinesfalls als Bauschutt oder gar im Hausmüll entsorgt werden! Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden streng bestraft.

Für grundlegende Fragen zur Asbestentsorgung ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zuständig. Wer Asbest selbst entsorgen möchte, kann ihn im SOLA Sonderabfallzwischenlager, Freiheit 24 – 25 (Einfahrt über Werkring 2), 13597 Berlin abliefern. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Du kannst einfach während der Öffnungszeit (Montag – Freitag: 07:00 Uhr bis 14:30 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertage: geschlossen) vorbeikommen und Deine Asbestabfälle abgeben.

Beim Abbau der Teile sind Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, damit keine Fasern eingeatmet werden können. Es müssen unbedingt Staubschutzmasken (FFP2) und Schutzkleidung (Einweg-Schutzanzüge) sowie Schutzbrillen getragen werden. Gewerbetreibende müssen die Asbestabfälle staubdicht verpacken und entsprechende Nachweise erstellen. Privatpersonen müssen das nicht tun. Das Entsorgen von Asbest ist in Berlin auch für lose Abfälle möglich. Für Privatpersonen ist die Menge jedoch auf 2 Tonnen pro Jahr begrenzt.

Etwas anders sieht es bei Gewerbetreibenden aus. Sie müssen bei der Asbestentsorgung in Berlin eine Reihe von Vorschriften beachten. Zur eigenen Anlieferung von Asbest muss vorher auf jeden Fall beim SOLA ein Termin vereinbart werden. Bei der Anlieferung müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

Einzel- oder Sammelentsorgungsnachweis Dispo-Nummer

Die Dispo-Nummer wird bei der Terminvergabe bekannt gegeben. Entsorgt werden darf nur Asbest, der in fest gebundener Form vorliegt. Dazu gehören zum Beispiel Asbestplatten, Dachpappe, Fassadenverkleidungen, Blumenkübel, und Eternit-Rohre. Die asbesthaltigen Teile müssen entweder in Big Bags oder Plattenbags verpackt sein. Die Verpackung darf nicht beschädigt sein. Die Bags müssen der Vorschrift entsprechend gekennzeichnet sein. Sowohl Big Bags als auch Plattenbags können beim SOLA gekauft werden.

Kosten für Gewerbetreibende

Der Grundpreis beträgt 265 Euro/Tonne. Dazu kommen 65 Euro für den Entsorgungsnachweis und 6 Euro für den Begleitschein. Alle Preise sind Nettopreise. Dazu kommt noch die gültige Mehrwertsteuer. Big Bags werden zum Preis von 15 Euro/Stück und Platten Bags für 22 Euro/Stück verkauft.

Kosten für Privatpersonen

Privatpersonen zahlen einen Preis von 0,33 Euro/kg. Für jede Anlieferung musst du aber mindestens 24,42 Euro bezahlen. Besondere Dokumentationen oder Verpackungen sind für dich nicht vorgeschrieben. Wer möchte, kann aber Big Bags und Plattenberg kaufen. Der Big Bag kostet 17,85 Euro/Stück, der Plattenbag 26,18 Euro/Stück. Die Preise für Privatpersonen schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Die Vorschriften für die Asbestentsorgung sind streng. Viele Sicherheitsmaßnahmen sind zu beachten. Daher ist es in der Regel besser, diese Aufgabe erfahrenen Spezialisten zu überlassen. Sie kennen die Vorschriften und kümmern sich um die notwendigen Dokumentationen. Der Containerfritze bietet dir den Service ebenfalls an, dein Asbest zu sanieren und zu demontieren.

Asbest entsorgen Berlin
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AVV-Nr.: 17 06 05*
Was darf rein?
Asbestzement, asbesthaltiger Putz, Betoneternit, Blumenkästen aus Eternit, Fliesenkleber, Spritzasbest, Venyl-Asbest-Fliesen
Was darf nicht rein?
Altglas, Altholz, Altmetall, Bauschutt, Dachpappe, Kunststoffe
AVV-Nr.: 17 06 01*
Was darf rein?
asbesthaltige Dämmstoffe, Dämmmaterial aus Asbest, Nachtspeicheröfen mit Asbestdämmung
Was darf nicht rein?
Bauschutt, Baumischabfall, Altglas, Altholz, Kunststoffe, Altmetall
AVV-Nr.: 17 06 05*
Was darf rein?
Asbestplatten, Asbestfaserplatten, Eternitplatten, Wellasbestplatten, Welleternitplatten
Was darf nicht rein?
Bauschutt, Baumischabfälle, Altglas, Altholz, Altmetalle, Kunststoffe
AVV-Nr.: 17 09 04
Was darf rein?
mineralische Abfälle, wie Ziegel, Fliesen, Beton, Steine, nicht-mineralische Abfälle, wie Altmetalle, Altglas, Altholz, Kunststoffe
Was darf nicht rein?
Schadstoffbelastete Abfälle, wie Asbest, Dachpappe, Glaswolle
Was darf rein?
Keramik, Fliesen, Naturstein, Mauerwerk, Mörtel, Zement, Ziegelsteine, Dachziegel, Fliesenkleber
Was darf nicht rein?
nichtmineralische Bauabfälle, Altglas, Altholz, Altmetalle, Kunststoffe
AVV-Nr.: 20 03 01
Was darf rein?
Papier, Pappe, Kartonagen, Verbundmaterialien, Textilien, Kunststoffabfälle, Ungefährliche Produktionsabfälle, Gummiabfälle, Holz A1 – A3, Styroporabfälle (ungefährlich), Kork, Geringe Mengen Glas und Metall
Was darf nicht rein?
Gefährliche Abfälle wie Sondermüll, Hausmüll wie Kaffeefilter oder Besenabfall, Organischer Müll, Mineralische Abfälle wie Erde oder Baustoffe, Scharfes Glas oder Spritzen, Benutzte Hygieneprodukte, Krankenhausabfälle, Flüssiger Müll wie Fette oder Öle
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Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.