Fahrrad, Autoschrott und Pfannen
muss man nicht umsonst verbannen.
Wenn‘s 90% Metall enthält,
bringt Altmetall nämlich auch Geld!
Recycling wird hier groß geschrieben,
weil wir uns’ren Planeten lieben!
Genau wie Du sicherlich auch!
Altmetall findet stets Gebrauch.
Container mieten kannst Du hier.
Immer gerne helfen wir Dir!
Wann und wo, sag uns Bescheid.
Gemeinsam kommen wir sehr weit!
Kontaktiere uns noch heute & wir kümmern uns um Dein Anliegen!
Fritz Container GmbH Krummenseer Chaussee 22, 16356 Werneuchen Telefonische Sprechzeiten: Mo - Fr: 8:00 - 16:00 Uhr
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Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.
Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.
Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.