Es ist nicht zwingend notwenig, Baumwurzeln zu entsorgen.
Die verrotten allerdings nicht gleich von heut’ auf morgen.
Wer es also eilig hat, fängt an selbst auszugraben.
Für Leute, die in dem Gebiet jedoch nicht Ahnung haben,
könnte es durchaus eine Herausforderung sein…
Eine Fachfirma dafür würd’ helfen ungemein.
Sobald der Boden frei von Wurzeln ist, dann kommen wir!
Wofür auch immer Du Container brauchst – wir helfen Dir!
Kontaktiere uns noch heute & wir kümmern uns um Dein Anliegen!
Fritz Container GmbH Krummenseer Chaussee 22, 16356 Werneuchen Telefonische Sprechzeiten: Mo - Fr: 8:00 - 16:00 Uhr
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Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.
Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.
Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.