Defekter Toaster oder Föhn,
die loszuwerden wäre schön…
Denn diese Dinger nehmen Platz; Erst recht,
wenn Du schon hast Ersatz.
Altes muss weg und das auch flott.
Bring uns Deinen Elektroschrott!
Wir nehmen diesen gerne an.
Bis bald! Dein Recycling-Fachmann!
Kontaktiere uns noch heute & wir kümmern uns um Dein Anliegen!
ADR Entsorgung & Recycling GmbH Lilienthalstr. 5c, 15529 Schönefeld Telefonische Sprechzeiten: Mo - Fr: 8:00 - 16:00 Uhr
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Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.
Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.
Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.