Ein super Baumaterial:
Als Esstisch oder Holzregal.
Es wächst buchstäblich auf den Bäumen.
Doch wenn‘s mal Zeit wird auszuräumen.
Gehört sich Holz entsorgt vernünftig,
sodass genug noch da ist künftig.
Verbrennen wäre illegal;
Dafür gibts eine bess‘re Wahl!
Container mieten! Mach’s gleich hier!
Im Handumdrehen helfen wir!
Schreib’ uns gerne einfach an!
Dann regeln wir gleich wo und wann!
Kontaktiere uns noch heute & wir kümmern uns um Dein Anliegen!
Fritz Container GmbH Krummenseer Chaussee 22, 16356 Werneuchen Telefonische Sprechzeiten: Mo - Fr: 8:00 - 16:00 Uhr
© 2023 by Fritz Container GmbH
Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.
Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.
Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.