Wohncontainer DIY
Wohnen im Tiny Haus
Der Brite Harrison Marshall hat in London einen Absetzcontainer in einen Wohncontainer verwandelt – um darin zu leben. Wir beleuchten seine Geschichte und betrachten die Möglichkeiten, seine Idee in Berlin zu adaptieren.
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Wohncontainer im Eigenbau
Seit Januar 2023 wohnt Harrison Marshall in einem Absetzcontainer, den er in ein kleines Haus verwandelt hat. Beim Suchen nach einer Mietwohnung war Marshall immer wieder mit den hohen Mietpreisen konfrontiert. Als Künstler und Architekt mit einem beruflichen Hintergrund in Design- und Bauprojekten für wohltätige Zwecke, entschied er, selbst innovativ zu werden. Inspiriert von einem Kunstprojekt der Caukin Studios verwandelte er einen in Großbritannien als „skip“ bekannten Container in sein neues Zuhause.
Das in Bermondsey, nahe der Tower Bridge, gelegene Tiny House kostete ihn etwa 4500 Euro. Es bietet ein Hochbett, Küchenbereich und Waschbecken. Allerdings fehlt ein Badezimmer; er benutzt eine tragbare Toilette und duscht bei der Arbeit oder im Fitnessstudio. Ein Großteil seiner Kleidung und Werkzeuge sind an einer Seite des Gebäudes untergebracht. Seine monatlichen Hauptausgaben betragen umgerechnet 56,44 Euro – die Miete des Containers.
Wohncontainer auf privatem Grund abstellen
Wenn Du einen Wohncontainer auf privatem Grund und Boden abstellen möchtest, benötigst Du in Deutschland eine Baugenehmigung. Wohncontainer gelten als bauliche Anlage und bedürfen daher einer Baugenehmigung. Entscheidend für die Einordnung, ob ein Container als Wohncontainer genutzt wird, ist dessen Nutzung respektive Verwendung. Dabei ist es unerheblich, ob der Container über ein eigenes Fundament verfügt. Wird von einer dauerhaften Nutzung ausgegangen, benötigst Du eine Baugenehmigung. Kannst Du einen temporären Gebrauch glaubhaft machen, weil Du etwa einem Wanderzirkus angehörst oder eine Baustelle verantwortest, solltest Du keine Baugenehmigung benötigen.
Wann benötige ich eine Baugenehmigung?
Meistens ist eine Baugenehmigung erforderlich, insbesondere wenn sich im Haus ein WC befindet. Nicht selten wird ein mobiles Haus über ein vereinfachtes Verfahren genehmigt.
Dokumente zur Standsicherheit und zum Brandschutz sind unumgänglich. Die für den Bau erforderlichen Dokumentationen und Kalkulationen sind oft unkompliziert. Dennoch wäre es ratsam, beim Aufbau eines Tiny Hauses mit einem lokalen Architekturbüro zu kooperieren, da dieses die spezifischen Anforderungen und Prozesse des Bauamts kennt.
Wenn Dein Tiny Haus jedoch auf einem Campingplatz oder Ferienareal aufgestellt wird, das nicht für permanentes Wohnen bestimmt ist, oder wenn es Räder hat und als Wohnwagen dient, ist keine Baugenehmigung notwendig.
Vereinfachte Genehmigungsverfahren
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren wurde ins Leben gerufen, um sowohl den Behörden als auch den Bauherren den Prozess der Baugenehmigung zu erleichtern. Über die Zeit wurde der Rahmen der Bauvorhaben, die diesem Verfahren unterliegen, kontinuierlich ausgeweitet. Heutzutage sind fast alle Bauvorhaben, mit Ausnahme von Sonderbauten, in diese Kategorie eingeordnet. Dies schließt jene baulichen Projekte mit ein, die auch für das Kenntnisgabeverfahren relevant sind.
Im Rahmen dieses vereinfachten Verfahrens wird das Bauvorhaben auf die Konformität mit bestimmten Standards überprüft. Hierzu zählt beispielsweise, ob das Vorhaben mit den bauplanerischen Regelungen konform geht oder ob die vorgeschriebenen Abstandsflächen berücksichtigt werden. Allerdings muss der Bauherr selbst nachweisen, dass Bestimmungen wie Brand-, Schall- und Wärmeschutz erfüllt sind.
Fliegende Bauten vs. bauliche Anlagen
Fliegende Bauten sind Konstruktionen, die darauf ausgelegt sind, mehrmals an unterschiedlichen Standorten auf- und abgebaut zu werden.
Obwohl Tiny Houses so konzipiert sind, dass sie mehrfach auf- und abgebaut werden können, werden sie gemäß den Landesbauordnungen der Bundesländer meist nicht als “fliegende Bauten” klassifiziert. Sie gelten stattdessen als “bauliche Anlage“. Daher ist für deren Aufstellung eine Baugenehmigung erforderlich.
Zuständige Behörden
Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf
Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
Bezirksamt Lichtenberg
Straßenverkehrsbehörde Lichtenberg
Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
Straßenverkehrsbehörde Marzahn-Hellersdorf
Bezirksamt Mitte
Straßen- und Grünflächenamt
Bezirksamt Neukölln
Straßen- und Grünflächenamt
Bezirksamt Spandau
Straßen- und Grünflächenamt
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf