Gartenabfall Container
Container für Gartenabfall

AVV-Nr.: 20 02 01
Was darf rein?
Grünschnitt, Kompost, Blumenerde, Astwerk, Wurzeln, Strauchwerk, Laub, Grasnarbe, Rasenschnitt
Was darf nicht rein?
Bauschutt, Glas, Holz, Plastik, Verpackungen
AVV-Nr.: 20 02 01
Was darf rein?
Rasenschnitt (komplett ohne Erde), Hecken, Sträucher, Stroh, Laub, Gras, Äste und Wurzeln (bis max. 15 cm Durchmesser), Baumstämme (bis max. 15 cm Durchmesser), Unkraut (komplett ohne Erde)
Was darf nicht rein?
Bauschutt, imprägniertes sowie unbehandeltes Holz, Altglas, Dachpappe, Kunststoffe, Verpackungen
Containerfritze - Containerdienst Berlin. Abfälle entsorgen & Baustoffe kaufen

Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.