Gesiebt kostet die Erde mehr.
Von Stein und Wurzel frei,
gibt einiges an Nährstoff her.
Fürs Gärtnern einwandfrei!
Ob als Verfüllmaterial, oder fürs Pflanzenbeet,
hast Du stets die Qual der Wahl!
Greif zu, sonst ist’s zu spät!
Baustoffwünsche werden wahr,
lass gerne eine E-Mail da!
Wir helfen Dir im Handumdrehen
und freuen uns, Dich bald zu sehen!
Kontaktiere uns noch heute & wir kümmern uns um Dein Anliegen!
Fritz Container GmbH
Krummenseer Chaussee 22,
16356 Werneuchen
Telefonische Sprechzeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 16:00 Uhr
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Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.
Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.
Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.