Holz A4 Container mieten Berlin

Holz A4
Container & Big Bag
für behandeltes, bzw. beschichtetes Altholz mit Holzschutzmittel aus dem Außenbereich

AVV-Nr.: 17 02 04*

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Beschreibung

Holz A4 Container mieten Berlin – Holzabfälle entsorgen mit dem Containerfritze

Holz ist ein wertvoller Rohstoff. In der Zweit- und Drittverwertung gilt das sogenannte Altholz als Sekundärrohstoff. Die Nutzung von Altholz ist in Deutschland genau geregelt. Verantwortlich dafür ist die Altholzverordnung. Hier stehen alle Regeln, die der Gesetzgeber unter anderem für das Holz A4 in Sachen Weiterverwendung sowie die hier geltenden speziellen Entsorgungswege aufgestellt hat. Einer dieser Wege ist das Holz A4 Container mieten Berlin.

Das Holz A4 gilt als gefährlicher Abfall. Dieser darf nicht einfach so entsorgt, sondern muss gesondert behandelt werden. Zum Holz A4 zählen Palisadenhölzer, Holzzäune mit Holzschutzmittel, Dachsparren, Holzfachwerk, allgemein imprägnierte Hölzer, lackierte Türen sowie Fenster und Bahnschwellen. Zur Gruppe der A4-Hölzer zählen weiters auch Dachbalken, Dachlatten, Jägerzäune sowie oftmals das Holz aus dem Außenbereich, falls es behandelt wurde.

Welche Holzklassen gibt es?

Neben der Klasse Holz A4 (A IV) gibt es aufsteigend auch Holz A1, Holz A2A3. Eine Sonderklasse stellt PCB-Altholz dar. Letzteres wurde mit polychloriertem Biphenyl behandelt. Dieses Altholz findest Du in der Regel bei Dämm- und Schallschutzplatten. Das Holz mit der größten Natürlichkeit ist Holz A1. Dieses stellt das naturbelassene und unbehandelte Altholz dar. Es darf im höchsten Fall mechanisch bearbeitet worden sein.

Holz A2 darf anders verarbeitet vorliegen als Holz A1. Bei Holz A2 sind Verleimungen, Lackierungen sowie Beschichtungen kein Problem. Mit Holz A3 steigt der Grad der chemischen Weiterverarbeitung. Dieses spezielle Altholz darf mit halogenorganischen Verbindungen beschichtet worden sein. Bekannt sind in diesem Fall die PVC-Beschichtungen.

Die Holzklassen sind nicht nur eine Orientierungshilfe beim Kauf, sondern auch bei der Holzentsorgung. In die Klassifizierung spielen die Art der Entsorgung, der Weiterverarbeitung und des Recyclings eine Rolle. Zudem spielen die vorhandenen Schadstoffe eine Rolle. Der Containerfritze Berlin benötigt schon allein für ein relevantes Angebot an Dich die entsprechende Klassifizierung. So kannst Du Holz A4 Container und Big Bags ganz einfach in Berlin mieten.

Wie erkennst Du Holz A4?

Damit Du den passenden Container in Berlin für Holz A4 mieten kannst, musst Du im Vorfeld am besten genau erkennen, welche Klasse vorliegt. Zugegeben, es ist oftmals nicht einfach, das unbehandelte Holz vom behandelten per Augenmaß zu unterscheiden. Das Erkennen ist vor allem dann schwer, wenn das Holz in einem gekauften Gebäude verbaut ist. Das Holz erlaubt es in diesen Fällen nur selten, dass Du einen direkten Blick darauf hast. Nach dem Ausbauen ist das meist kein Problem mehr. Der erste optische Erkennungsfaktor ist, wenn das Holz farbig angestrichen vorliegt. Das ist zum Beispiel bei vielen lackierten Gartenzäunen der Fall. Ein weiterer optisch leicht zu identifizierender Faktor ist eine glänzende Oberfläche. Das weist auf eine Behandlung mit Chemikalien, Lacken oder Ölen hin. Im Allgemeinen kannst Du bei Hölzern, die lange Zeit der Witterung ausgesetzt und dennoch gut erhalten sind, davon ausgehen, dass diese imprägniert wurden und damit der Holzkategorie A4 zuzuschreiben sind.

Es ist in vielen Fällen optisch nicht einfach, unbehandeltes von behandeltem Holz zu unterscheiden. Der Containerfritze rät: Weißt Du nicht, welcher Kategorie Dein Holz angehört, behandle es immer wie ein Holz A4. Damit gehst Du in Sachen Schadstoffe auf Nummer sicher.

Was gehört in den Holz A4 Container?

Folgende Holzabfälle darfst Du laut Gesetz in einem Container für Holz A4 entsorgen:

• Außenbereich-Holz (z. B. Gartenhäuser, Zäune, Gartenzäune, Gartenmöbel, Außenfenster, Außentüren)

• Bauholz, geleimtes Holz, Kabeltrommeln aus Holz, Holzkisten

• druckimprägniertes Holz für beispielsweise Sandkästen

• Innenbereichs-Holz wie Parkett, Türen oder Möbel

• Brandholz oder Abbruchholz von Fachwerkhäusern

• Bahnschwellen

• Dachhölzer wie zum Beispiel Dachbalken

• Anhaftungen am Holz (kleine Nägel, Schrauben, Reste von Tapeten und Scharniere)

• Alles Holz der Klassen A1, A2 und A3

Was darf definitiv nicht in den Holz A4 Container?

• Restmüll

• Baumschnitt

• Grünschnitt

• Glasabfall

• Große Anhaftungen aus Metall sowie Kunststoff

Zusätzliche Informationen

Stellfläche

Privater Grund, Öffentliches Gelände

Abdeckung

Ohne Abdeckung, Mit Abdeckung

Containergröße

Big Bag, 3 m³ Absetzcontainer, 5 m³ Absetzcontainer, 7 m³ Absetzcontainer, 10 m³ Absetzcontainer, 12 m³ Absetzcontainer, 15 m³ Abrollcontainer, 30 m³ Abrollcontainer, 36 m³ Abrollcontainer

Bewertungen

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Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)

Altholzverordnung - AltholzV

Verordnung über Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz (Altholzverordnung - AltholzV)

Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV

Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)

Containerfritze-Gedicht

Holz – ein Gedicht

 

Ein super Baumaterial:

Als Esstisch oder Holzregal.

Es wächst buchstäblich auf den Bäumen.

Doch wenn‘s mal Zeit wird auszuräumen.

Containerfritze - Containerdienst Berlin. Abfälle entsorgen & Baustoffe kaufen

Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.