Halteverbotszone Berlin

Eine Stellgenehmigung ist noch kein Garant, dass der beantragte öffentliche Stellplatz zum gewünschten Termin auch zugänglich ist. Lediglich mit einer Halteverbotszone lässt sich die gebuchte Container-Parke auch reservieren. Hier erfährst Du, wo Du einen Antrag stellen kannst, was es Dich kostet und wie Dich der Containerfritze bei Deinem Projekt mit einer Halteverbotszone Berlin unterstützt.

Wer sich einen Container bucht, hat Großes vor und meist Schweres zu bewegen. Bei einem Entsorgungsprojekt greifen viele einzelne Zahnräder ineinander. Der Ablauf will geplant und schwere Maschinen müssen gegebenenfalls gebucht sein. Fleißige Hände sollten motiviert beispringen. Nur dann versprechen viele Hände auch ein schnelles Ende. Die Stellgenehmigung für den großen Abrollcontainer ist rechtzeitig ausgestellt worden. Doch wie reserviere ich nun die 25 Meter Straße, damit der Container auch problemlos vom Lkw angeliefert und wieder abgeholt werden kann? Eine temporäre Halteverbotszone Berlin verschafft Dir diesen Freiraum.

Halteverbotszone Berlin beantragen

Eine vorübergehende Halteverbotszone zu beantragen, erfordert zumeist eine offizielle Stellgenehmigung für eben jenen Stellplatz. Den Antrag für die Einrichtung einer Halteverbotszone kannst Du entweder bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder beim Containerfritze stellen. Bedenke, dass die Bearbeitungszeit bei den Behörden ca. 4 Wochen beträgt. Es ist daher sinnvoll, die Halteverbotszone parallel mit der Stellgenehmigung zu beantragen.

Halteverbotszone Berlin Beantragen

Auf den ersten Blick scheint es günstiger zu sein, selbst die Genehmigung für das Halteverbot bei der Straßenverkehrsbehörde zu beantragen und die Halteverbotsschilder eigenhändig aufzustellen und zu entfernen. Wenn Du den Containerfritze beauftragst, sparst Du Dir Zeit und Arbeit. Wir kümmern uns auch darum, dass die rechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden. Dazu gehört beispielsweise, dass das Halteverbot spätestens drei Tage vor Inkrafttreten den Anliegern avisiert werden muss. Jemand muss das Halteverbotsschild also mindestens 72 Stunden vorher am genehmigten Stellplatz aufstellen. Das ermöglicht den Anwohnern und jenen Fahrzeughaltern, die den Stellplatz momentan noch belegen, ihre Fahrzeuge beizeiten aus der Halteverbotszone zu bewegen.

Nach Ablauf des Halteverbots müssen die Schilder wieder entfernt werden. In Berlin musst Du zudem ein sogenanntes Stellprotokoll führen. Hier wird festgehalten, wo und wann die Schilder aufgestellt wurden. Wenn Du den Containerfritze beauftragst, erhältst Du das Stellprotokoll gemeinsam mit der Genehmigung.

Kosten für Halteverbotszone

Zeitraum

1 Tag

2 Tage

1 Woche

2 Wochen

Stellung

eine Straßenseite: 70 € 
beide Straßenseiten: 95 €

eine Straßenseite: 95 €
beide Straßenseiten: 145 €

eine Straßenseite: 220 €
beide Straßenseiten: 395 €

eine Straßenseite: 395 €
beide Straßenseiten: 745 €

Länge des Halteverbots

10 m für Big Bags 

15 m für Absetzcontainer bis 15 m³

25 m für Abrollcontainer bis 36 m³

ohne zusätzliche Kosten

Was tun, wenn der Stellplatz belegt ist?

Sollte am Tag der Containerstellung trotz Halteverbotsschild ein Fahrzeug im Halteverbot stehen, bist Du berechtigt, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Dafür solltest Du Deine Genehmigung parat haben. Wende Dich zum Abschleppen aber an die Polizei oder das Ordnungsamt und nicht direkt an ein Abschleppunternehmen. Diese erkennt möglicherweise Deine Genehmigung nicht an und bittet Dich als Auftraggeber zur Kasse.

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Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.