Baumischabfall Container
Container für Baumischabfall

AVV-Nr.: 17 09 04
Was darf rein?
Mineralische Baustoffe (max. 10 %), Kunststoffe, Holz, Tapeten und Tapetenreste, Glas und Glasreste, Türzargen sowie Türen, Fenster, Bauholz, Kabel und Kabelreste, Altmetall, Gipskarton
Was darf nicht rein?
Organische Abfälle, wie Erde, Speisereste, gefährliche Abfälle, wie Asbest, teerhaltige Dachpappe, Glaswolle
AVV-Nr.: 17 09 04
Was darf rein?
mineralische Abfälle, wie Ziegel, Fliesen, Beton, Steine, nicht-mineralische Abfälle, wie Altmetalle, Altglas, Altholz, Kunststoffe
Was darf nicht rein?
Schadstoffbelastete Abfälle, wie Asbest, Dachpappe, Glaswolle
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Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.