Asbestplatten Container mieten Berlin

Asbestplatten & Eternitplatten
Container & Big Bag
für Asbestplatten und Eternitplatten

AVV-Nr.: 17 06 05*

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Beschreibung

Asbestplatten Container mieten Berlin

Asbestplatten, häufig auch als Eternitplatten bezeichnet, werden aus Zement und einer speziellen Asbestfaser gefertigt. Gerade in den 1970er- und 1980er-Jahren fanden sie bei vielen Neubauten Anwendung. Mit der Zeit wurde aber klar, dass sie schädliche Stoffe abgeben. Somit ist die Gesundheit der Menschen wie auch der Tiere gefährdet – und das gilt es natürlich zu vermeiden. Wir sind für Dich da, wenn es um das Thema Asbestplatten entsorgen in Berlin geht.

Wo fallen bis heute Entsorgungen von Asbest an?

Früher wurde Asbest als eine Art Wunderfaser bezeichnet. Daher kam sie sehr häufig zum Einsatz, wie zum Beispiel bei:

• Asbestplatten

• Asbestrohre

• Beschichtungen aus Spritzasbest

• Blumenkästen aus geformtem Asbestzement

• Dächern aus Eternitplatten

• Dämmstoffen

• Elektrogeräten

• Eternitplatten

• Nachtspeicheröfen

• Wellasbestplatten

Solltest Du Dir nicht sicher sein, ob bei Dir auch noch bestimmte Komponenten aus diesem Material bestehen, solltest Du einen Fachmann zurate ziehen. Denn dieser kennt sich mit der Materie aus und weiß genau, worauf er zu achten hat. Hierbei sind wir genau der richtige Ansprechpartner für Dich. Anschließend führen natürlich auch eine fachgerechte Sanierung durch – sofern Du es wünschst. Wir holen das Material bei Dir ab und entsorgen es fachgerecht. Die Kosten für die Entsorgung von Wellasbestplatten und Eternitplatten fallen recht unterschiedlich aus. Gerne beraten wir Dich dazu ausführlich.

Asbestplatten richtig entsorgen

Seit dem 1. Januar 1993 ist die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. In der EU gilt dieses Verbot erst seit 2005. Die gesundheitlichen Risiken sind jedoch bereits lange vorher bekannt gewesen. Asbestose wurde als Krankheit bereits um 1900 entdeckt. Seit 1943 gilt Lungenkrebs als Folge einer Asbestose-Erkrankung als Berufskrankheit. Daher gibt es bei der Entsorgung von Asbest einige Punkte zu beachten. Zunächst einmal darf diese Arbeit nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden. Dieses muss über einen sogenannten Sachkundenachweis verfügen. Gleichzeitig müssen  die Arbeiter eine individuelle Schutzkleidung tragen, die aus einem Schutzanzug, Handschuhen, einer Brille, Arbeitsschuhen sowie einem Atemschutz besteht. Zudem gilt es immer darauf zu achten, dass keine Staubentwicklung aufkommt. Dafür wird der Gegenstand aus Asbest mit einem speziellen Bindemittel befeuchtet.

Sehr wichtig: achte darauf, dass die Asbest-Komponenten nicht mit anderen Bauabfällen gemischt werden. Asbestabfälle müssen immer getrennt von Baumischabfällen gelagert und getrennt transportiert werden. Bedenke, dass die Asbestabfälle stets staubdicht verpackt werden müssen. Erst dann darf es zu einem Transport kommen. Hierfür bekommst Du von uns sogenannte Big Bags, Plattenbags oder Mulden Bags, je nach Container.

Die Asbestabfälle werden als Sondermüll entsorgt und dürfen auf keinen Fall in den Sperrmüll oder in den Hausmüll gelangen. Für den Abtransport besitzen die Unternehmen eine Transportgenehmigung, Abfallbegleitschein und auch einem sogenannten Entsorgungsnachweis für diese Zwecke. Der Sondermüll muss als gefährlicher Abfall gekennzeichnet werden.

Was gehört in den Asbestplatten Container?

• Asbestplatten

• asbesthaltiger Putz

• Betoneternit

• Blumenkästen aus Eternit

• Dämmmaterial aus Asbest

• Eternitplatten

• Fliesenkleber

• Nachtspeicheröfen mit Asbest-Dämmung

• Spritzasbest

• Venyl-Asbest-Fliesen

• Wellasbestplatten

• Welleternitplatten

Das gehört NICHT in den Asbestcontainer

• Altglas ➥ kommunaler Glascontainer, Wertstoffhof, Flachglascontainer, Glasverpackungen Container

• Altholz ➥ Holz A1, Holz A2A3, Holz A4, leichter Baumischabfall, schwerer Baumischabfall

• herkömmlicher mineralischer Bauschutt ➥ sortenreiner Bauschutt, nicht sortenreiner Bauschutt

• Dachpappe ➥ Dachpappecontainer

• Erdaushub ➥ Erdaushubcontainer

• Farben & Lacke ➥ Sondermüll

So funktioniert Container mieten beim Containerfritze

  1. Postleitzahl eingeben: Gib zunächst Deine Postleitzahl ein. So erfährst Du sofort, ob wir unseren Service auch in Deinem Stadtteil anbieten.
  2. Containergröße auswählen: Wir bieten Dir für die Entsorgung Deines Asbestabfalls verschiedene Big Bags und Container an. Alle Container werden zuzüglich mit verschließbaren Bags angeliefert.
  3. Lage des Stellplatzes angeben: Wähle aus, ob der Container auf einem öffentlichen oder privaten Grund stehen soll. Das ist wichtig, da Du für den öffentlichen Stellplatz möglicherweise noch eine Stellgenehmigung beim Ordnungsamt Deines Stadtteils beantragen musst. Plane möglichst vier Wochen Vorlauf für die Genehmigung des Antrags ein.
  4. Abdeckung wählen: Wähle aus, ob Du einen Container mit oder ohne Abdeckung bevorzugst. Sollte Dein Container auf öffentlichem Grund abgestellt werden, empfiehlt sich eine Abdeckung, da Dir sonst jeder seinen eigenen Abfall mit hineinwerfen kann. Achte darauf, dass nur jene Dinge in den Container kommen, die zur gebuchten Entsorgung passen. Andernfalls kann eine Nachberechnung zu hohen Kosten führen.
  5. Angebot erstellen lassen: Suche das von Dir gewünschte Liefer- und Abholdatum aus. Du kannst den Termin für die Abholung aber auch offen lassen und erst später bestimmen. Lass Dir dann unser Angebot unterbreiten.
  6. Angebot annehmen und Rechnung begleichen: Wenn du alle Angaben gemacht hast und wir dir den Container nach deinen Vorgaben aufstellen können, geht es zur Bezahlung. Fertig. Viel Spaß beim Asbestplatten Container mieten Berlin!

Zusätzliche Informationen

Stellfläche

Privater Grund, Öffentliches Gelände

Containergröße

Big Bag, 3 m³ Absetzcontainer, 5 m³ Absetzcontainer, 7 m³ Absetzcontainer, 10 m³ Absetzcontainer, 12 m³ Absetzcontainer, 15 m³ Abrollcontainer, 30 m³ Abrollcontainer, 36 m³ Abrollcontainer

Abdeckung

Ohne Abdeckung, Mit Abdeckung

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Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV

Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)

Gefahrstoffverordnung - GefStoffV

Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen*) (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV)

Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG

Gesetz über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG)

Chemikaliengesetz - ChemG

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen1 (Chemikaliengesetz - ChemG)

Kreislaufwirtschaftsgesetz

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin – KrW-/AbfG Bln) 

Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG

Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG)

Strafgesetzbuch (StGB)

Strafgesetzbuch (StGB)

Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV

Verordnung über die Andienung gefährlicher Abfälle und die Sonderabfallgesellschaft (Sonderabfallentsorgungsverordnung - SoAbfEV)

Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519

Technische Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519

Asbest-Richtlinie

Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in Gebäuden (Asbest-Richtlinie)

Verordnung über persistente organische Schadstoffe

Verordnung über persistente organische Schadstoffe

Containerfritze-Gedicht

Asbest – ein Gedicht

 

Asbest isoliert fantastisch,

wurde deshalb gern genutzt.

Doch die Folgen waren drastisch,

denn die Lunge wird verschmutzt.

Containerfritze - Containerdienst Berlin. Abfälle entsorgen & Baustoffe kaufen

Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.